Das Oberverwaltungsgericht findet es verfassungswidrig, wenn Polizisten nach »relativ diffusen Anhaltspunkten« Personenkontrollen durchführen dürfen (kuckt schief, Ausländer, linkes Pack) — Innenbehörde und Polizeipräsidium wollen aber weiter an den Gefahrengebieten festhalten (»Natürlich bleiben die Gefahrengebiete in Kraft«, »gesetzliche Grundlage […] besteht nach wie vor«).
Die PARTEI sagt: Recht so! Ganz* Hamburg zum Gefahrengebiet ernennen! Platzverweise für alle! Jeder gegen jeden! Insbesondere sollten auch die Bürger Hamburgs das Recht haben, willkürlichen Polizei-Schikanen Einhalt zu gebieten und bei Bedarf entsprechende Aufenthaltsverbote aussprechen dürfen.
Damit alles mit rechten Dingen zugeht, stellen wir euch den passenden Hinweiszettel zur Verfügung — angelehnt an das Merkblatt der Hamburger Polizei, das die Handschuhträger, Klobürstenfans und Petersilienzüchter unter euch sicher noch kennen werden:
Die PARTEI Hamburg
[X] Sicherheit geht alle an
*) Ganz Hamburg? Ganz Hamburg! Aber nur mit Klippo-Zonen.