- TITANIC-Chefredakteur Leo Fischer über Vera Lengsfeld und Horst Schlämmer: „Wir hoffen auf eine weitere Sexualisierung des Wahlkampfs, wir wollen Hintern sehen und primäre Geschlechtsteile.“
- Unser eigenes Blog bei der Freitag: das PARTEI-Blog mit täglich frischen Beiträgen verschiedener Funktionäre.
- Die Frankfurter Rundschau (online) über den begnadesten Parteienrechtler der Bundesrepublik, über unseren Chefjuristen Tim C. Werner: „Im Moment fallen die Wochenenden für den 37-Jährigen Rechtsanwalt aus Höchst weg. Er kämpft nämlich nicht nur um Gerechtigkeit. Sondern um die Demokratie.“
- Und die ZEIT beim erneuten Verwechseln von Person und Status, denn Martin Sonneborn (Bundesvorsitzender) ist kein Komiker, hingegen der Horst Schlämmer schon. Bitte verstehen Sie das doch mal, werte ZEIT!
Kategorie: Bundespolitik (Seite 6 von 10)
Der PARTEI-Film im Zeise (Sondervorstellung)
Ganz großes Kino gibt es in dieser Woche am Freitag in den Zeise Kinos, und zwar den PARTEI-Film in einer Sondervorstellung. Mit dabei der Landesverband Hamburg, ein Vorfilm, Reden und, im Anschluss, eine Diskussions- und Fragerunde rund um den Rechts- und Verfassungsbruch in der BRD durch den Bundeswahllausschuss.
Der PARTEI-Film (Sondervorstellung)
Freitag, 21. August 2009Zeise Kinos (Karte)
Friedensallee 7-9
Beginn: 22:30 Uhr
Preis: 7-8 Euro
Pecha Kucha Night Vol. 8
Auch dieses Mal wird Die PARTEI Hamburg bei der Pecha Kucha Night sein. Dieses Mal berichten die Politiker Alexander Grupe & Markus Klimke über die Aberkennung der Parteieigenschaft der PARTEI und die für die Demokratie verheerenden Folgen, die uns der Bundeswahlleiter Roderich Egeler eingebrockt hat. Mehr dazu, zu den Ausschuss-Sitzungen seit dem 17.07., zu den unwahren Behauptungen und Täuschungen des Bundeswahlausschusses durch den Bundeswahlleiter, Verzerrungen der Realität und fehlender Überparteilichkeit – all das am Donnerstag in der Hamburger Botschaft.
Pecha Kucha Night Vol. 8
Donnerstag, 20. August 2009Hamburger Botschaft (Karte)
Sternstraße 67
Beginn: 20:20 Uhr
Eintritt: 5 Euro
Nach der Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 14.08.2009, hat sich die Führung unserer Partei zum Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht entschlossen.
Nichtzulassung rechtswidrig: Die PARTEI ruft das Bundesverfassungsgericht an
Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) wird sich unter dem Datum des 17. August 2009 an das Bundesverfassungsgericht wenden.
Erklärtes Ziel ist die Aufhebung der Beschlüsse des Bundeswahlausschusses vom 17. Juli 2009 und 6. August 2009 und damit die Teilnahme an der Bundestagswahl 2009.
„Sollte das Bundesverfassungsgericht unserem Antrag wider Erwarten nicht stattgeben??, so der Justitiar der Partei am Sonntag, “so werden wir noch vor der Wahl am 27. September 2009 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg anrufen.“
Die Gründe im Einzelnen
Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat durch eine gravierende rechtswidrige Falschinformation den Bundeswahlausschuss getäuscht und damit maßgeblich den Beschluss des Bundeswahlausschusses am 17.07.2009 herbeigeführt, uns nicht als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzuerkennen.
In der Sitzung des Bundeswahlausschusses sind von unserem Vertreter zahlreiche Fakten zu den maßgeblichen Kriterien für die Parteieigenschaft benannt worden.
Der Bundeswahlleiter hat die Angaben unseres Vertreters bei seinem Beschlussvorschlag in keiner Weise gewürdigt oder berücksichtigt.
In seiner Pressemitteilung Nr. 50 vom 14.08.2009 erklärt der Bundeswahlleiter…
a) wir hätten keine weiteren Informationen über bestehende Landesverbände und Vorstände seit unserer Aufnahme in die Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters im Jahr 2005 mitgeteilt, obwohl wir hierzu nach § 6 Abs. 3 Parteiengesetz verpflichtet seien.
Hierzu stellen wir fest, dass der Bundeswahlleiter keine Ahnung vom Parteiengesetz hat. Wir sehen es ihm nach, weil er kein Jurist, sondern Volkswirt ist, erklären Ihnen, Herr Egeler, gerne aber kurz mal den §6 Abs. 3 des Parteiengesetzes.
Die Partei Die PARTEI (wie auch alle anderen Parteien) ist nach § 6 Abs. 3 Parteiengesetz nicht dazu verpflichtet, jährlich Informationen über bereits bestehende und gemeldete Landesverbände mitzuteilen, denn es heißt
(3) Der Vorstand hat dem Bundeswahlleiter
1. Satzung und Programm der Partei,
2. Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit
Angabe ihrer Funktionen,
3. Auflösung der Partei oder eines Landesverbandes
mitzuteilen. Und weiterhin erklärt der Bundeswahlleiter in seiner Pressemitteilung: „Daher wurde auf Grundlage des Faxes vom 4. Februar 2009 die Unterlagensammlung aktualisiert und für ‚Die PARTEI‘ nunmehr ein Landesverband geführt.“
Hierzu stellen wir fest, dass wir dem Bundeswahlleiter keine Auflösung eines Landesverbandes mitgeteilt haben, lediglich eine Änderung der Satzung des Vorstandes des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und eine Änderung der Satzung des Landesverbandes.
In seiner Pressemitteilung Nr. 50 vom 14.08.2009 erklärt der Bundeswahlleiter…
b) dass unser Vertreter, Bundesschatzmeister Norbert Gravius, in der ersten Sitzung des Bundewahlausschusses am 17.07.2009 zwar die Existenz mehrerer Landesverbände behauptet, aber auf Nachfrage keine konkreten Hinweise zu den Landesverbänden geben konnte.
Hierzu stellen wir ebenfalls fest, dass wir von dem bedeutungsschweren Begriff „Lüge“ keinen Gebrauch machen, sondern es, der Einfachheit halber, eine unwahre Behauptung nennen, denn unser Vertreter vor Ort hat genaue Angaben zur Zahl unserer Landesverbände (9!) gemacht (nachzuhören in der ersten Sitzung auf YouTube).
In seiner Pressemitteilung Nr. 50 vom 14.08.2009 erklärt der Bundeswahlleiter…
c) unser Vertreter vor Ort, Norbert Gravius, hätte auf Nachfrage keine weiteren Angaben zu maßgeblichen Kriterien für die Parteieigenschaft gemacht.
Auch hier möchten wir es beim Namen nennen, belassen es aber bei einer unwahren Behauptung, denn Norbert Gravius hat Angaben zur Anzahl unserer Mitglieder gemacht, was wiederum in der ersten Sitzung auf YouTube nachzuhören ist; und ebenfalls hat Norbert Gravius Angaben zum Hervortreten in der Öffentlichkeit gemacht. Zum Beispiel, dass es einen Film von und über uns gibt, welchen Sie auch in Ihrer Begründung erwähnen, Herr Egeler. Dieser Film läuft seit dem Kinostart letzter Woche gut an; in Hamburg zog die Preview des Films 1200 Bürger ins Millerntorstadion.
Wir wissen es nicht genau, aber wann hatte die SPD das letzte Mal eine Veranstaltung mit mehr als 1200 Besuchern? Oder eine der anderen etablierten Parteien, vielleicht jene, die mit ihrer Oberweite Wahl-Werbung macht? Oder rassistisch anzügliche?
Wir bezweifeln es, weshalb wir bei allen anderen Parteien keinen Rückhalt in der Bevölkerung verzeichnen. Wie in die Wahlen überhaupt, was kein Wunder ist, bei einem Bundeswahlleiter wie dem noch amtierenden und solch schmierig populistischen Wahlkämpfen, die es uns schwer machen. Schwer machen, Satire überhaupt noch in dieser politischen Landschaft aufmerksam unterzubringen.
Das erledigen die Parteien schon selbst.
Unterlagen zum Text:
- Gegendarstellung zur Pressemitteilung #50 des Bundeswahlleiters vom 14.08.2009 (Kurzfassung, Langfassung)
Pressespiegel:
- Gabriele Pauli und „Die Partei“ klagen in Karlsruhe: Kein Witz (Tagesspiegel)
- Bundestagswahl in Gefahr? (FR-Online)
- Splitterparteien klagen gegen Nichtzulassung (Zeit Online)
- „Pauli hat vor dem Verfassungsgericht keine Chance“, Ein Interview mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Hans Hugo Klein (Spiegel Online): „Der Bundeswahlleiter ist hier offenbar einem Irrtum erlegen. Der Schatzmeister dieser Partei hat in der Sitzung zwar sicherlich keine sehr gute Figur gemacht. Aber er hat neun Landesverbände der Partei namentlich aufgezählt, nach Größe differenziert, und sogar erklärt, welche Landesverbände gerade Unterschriften sammeln für die Zulassung zur Bundestagswahl.“
- Parteienrechtler über „Die Partei“-Ausschluss: „Nicht sorgfältig gearbeitet“ (taz.de): „Die Rechtslage ist verbesserungsbedürftig. Wenn die OSZE das auch so sieht, würde hilfreicher politischer Druck entstehen.“
- Interview mit ARD-Rechtsexperte Möller: „Das Wahlrecht ist lückenhaft“ (Tagesschau.de: als Text, und als Video-Stream, ab Min. 2:50)
- Spiegel Online-Artikel über die Nichtzulassung kleiner Parteien: „Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein hat erhebliche Bedenken wegen der Nichtzulassung mehrerer kleiner Parteien durch den Bundeswahlleiter geäußert.“
- Pauli stellt Eilantrag beim Verfassungsgericht (Spiegel Online): „Wie die Freie Union will Die Partei des ehemaligen Titanic- Chefredakteurs Martin Sonneborn, der unter anderem für SPIEGEL ONLINE SPAM tätig ist, ihre Zulassung per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen.“
- „Für Wählerstimmen würde ich alles sagen“ (Interview mit Samira El Ouassil, Merkur-Online.de): „Ich möchte Herrn Egeler dafür danken, dass er es geschafft hat, die Politik zur Satire zu machen.“
- Kleine Parteien wehren sich vor Bundesverfassungsgericht (Focus Online)
- „Die Partei“ will Zulassung zur Wahl erstreiten (Tagesschau.de)
- „Die Partei“ und „Freie Union“ rufen Karlsruhe an (FAZ)
- „Partei“ und „Freie Union“ ziehen vor Gericht (N24)
- Pauli und Sonneborn ziehen vor das Verfassungsgericht (Tagesspiegel)
- Satirepartei Die PARTEI geht vor das Bundesverfassungsgericht (Kulturnews)
- „Die Partei“ klagt in Karlsruhe gegen Nichtzulassung (Märkische Oderzeitung)
- Satire-Parteien im Internet (N-TV)
Es gibt noch nicht viel neues zu berichten; das Fax enthält ausschließlich eine Änderungsanzeige der Satzung unseres Landesverbandes NRW sowie den neuen Vorstand (so wie hier bereits geschildert). Darüber berichteten wir zwar bereits, aber hatten nicht damit gerechnet, dass es tatsächlich das Fax sein soll, weil: da heraus abzuleiten, wir hätten nur einen Landesverband (und zwar in NRW) – für so blöd halten wir nicht einmal einen Bundeswahlleiter.
Bitte habt noch etwas Geduld, wir bereiten das für uns gerade selbst erst auf und versuchen, den Unsinn zu verstehen. Das dauert ein wenig, es ist nämlich sehr viel Unsinn. Ein Großteil davon ist bereits aufgearbeitet für die OSZE, denn eine PARTEI-Delegation, mit dem Chefjurirsten Tim C. Werner, wird noch im August nach Wien reisen – zur Zentrale der OSZE, um dort die exakt dokumentierten Unterlagen über die Ausschuss-Sitzungen sowie die Aberkennung der Parteieigenschaft zu übergeben und vorzutragen.
In der Zwischenzeit bitte die Gegendarstellung lesen. Und sich den Spiegel von morgen vormerken!
Das Fax, welches der Bundeswahlleiter in der ersten Sitzung des Bundeswahlausschusses vom 17.07. zitiert, liegt uns vor. Vielen Dank an alle für Eure Unterstützung bei der Beschaffung des Faxes!
Der Chefjutitiar Tim C. Werner und der Generalsekretär des Landesverbandes Hamburg, Kim-Oliver Tietze, arbeiten gerade an einer Gegendarstellung der Behauptungen des Bundeswahlleiters in seiner Pressemitteilung von heute.
Von der PARTEI-Seite folgende Stellungnahme der PARTEI:
Die PARTEI antwortet dem Bundeswahlleiter
Nach der Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 14.08.2009 fordert der PARTEI-Vorstand erneut den Rücktritt des Bundeswahlleiters, nun auch unter dem Gesichtspunkt, daß er den Ausschuß über die tatsächlichen Verhältnisse in der PARTEI getäuscht hat. Dazu erklärt PARTEI-Chefjurist Tim C. Werner heute:
„Die Aussage des Bundeswahlleiters, Die PARTEI habe über den Landesverband NRW keine weiteren Landesverbände gemeldet, ist falsch: Bereits unter dem Datum des 9. September 2004 hat der Bundesvorstand sieben Landesverbände an den Bundeswahlleiter gemeldet. In der Sitzung vom 17. Juli 2009 spricht Herr Egeler anfangs selbst von sieben Verbänden. Diese sieben Landesverbände haben zur Bundestagswahl 2005 Landeslisten eingereicht, zwei wurden zugelassen. Es folgten 2005 bis 2008 vier Teilnahmen an Landtagswahlen. (Anmerkung: Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat (§ 2 Absatz 2 Parteiengesetz).
Die Aussage des Bundeswahlleiters, der zur Sitzung am 17. Juli 2009 entsandte Vertreter habe keine konkreten Hinweise zu den Landesverbänden geben können, ist falsch: Der entsandte Vertreter benennt neun Landesverbände, differenziert diese nach Größe und Bedeutung, und benennt sogar jene drei Landesverbände, die bereits Unterstützungsunterschriften für die Einreichung von Landeslistenwahlvorschlägen sammeln. Schließlich macht er umfangreiche Ausführungen zur Öffentlichkeitsarbeit. Uns liegt ein Fax des Bundesinnenministeriums an den Landesverband Baden-Württemberg vom 12. Februar 2009 vor (Thema: Wählbarkeitsbescheinigung eines Kandidaten zur Bundestagswahl 2009).
Zusätzlich haben die Landeswahlleiter der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg schon vor Monaten Unterstützungsunterschriftenformulare an die drei Landesverbände herausgegeben. Herr Egeler benennt in der Sitzung vom 17. Juli 2009 ein Fax des Landesverbandes NRW wahrheitswidrig als „Übersicht“ der PARTEI zu ihren Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene. Der Ausschuß fasst auf Grundlage dieser Falschinformation seinen Entschluss zur Aberkennung der Parteieigenschaft.“
Ein Wahlleiter, eine Republik, ein Film
Der PARTEI-Film startet heute in allen deutschen Kinos. Zur ersten Vorstellung in Deutschland (Hamburg, 3001-Kino, 17 Uhr) wird nicht der Bundeswahlleiter erwartet. Der befindet sich soeben im Urlaub; erholen von all den Nichtzulassungen der letzten Wochen. Sowas strengt an. Gerade jene Parteien, die sich vehement dagegen wehren, nicht zugelassen zu werden, dazu Roderich Egeler: „Querulantenpack und Nestbeschmutzer, diese nichtsnutzigen kleinen Parteien! Demokratie ist ja schön und gut, aber eine Partei tut’s doch nun wirklich! Und die lasse ich dann im Vierjahresrhytmus zu. Reicht doch!“
Der unglaublichste PARTEI-Film der sympathischsten und nichtzugelassensten Partei Deutschlands!
Heute und morgen (13. und 14. August) im 3001-Kino
Spielzeit: 17 Uhr
Gehen Sie rein, liebe Wähler!
Dem Bundeswahlleiter zuliebe.
P.S.: Wer gerade nichts anderes vor hat und sich überlegt, sinnlos durchs Internet zu brausen: Dann doch eher mal auf unserer Facebook-Seite vorbeischauen.
Kurz zur Erinnerung: Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler nahm als Grundlage für die Aberkennung der Parteieigenschaft der PARTEI am 17.07.2009 in der ersten Sitzung des Bundeswahlausschuss ein Fax als Indiz für eine mangelnde Organisationsstruktur, ein Dokument mit Eingangsvermerk vom 04.02.2009, in dem stehen sollte, dass wir, Die PARTEI, nur über einen Landesverband in NRW verfüge. Auf mehrmaliges Beharren des Bundesschatzmeisters Norbert Gravius, dass wir neun Landesverbände haben, reagierte der Ausschuss nicht. In der zweiten Sitzung des Bundeswahlausschusses am 06.08.2009 verlangten wir vergebens Einsicht in dieses als Fax deklarierte Dokument.
Das Fax, das aus NRW kommen könnte
Hartmut Geil (links): „Darunter habe ich mir etwas anderes vorgestellt.“ |
Gegenüber Spiegel Online öffnet sich nun das Bundeswahlausschuss-Mitglied Hartmut Geil und kritisiert die Arbeit des Bundeswahlleiters sowie des gesamten Ausschusses. Denn laut des Sprechers des Bundeswahlleiters war das Schreiben, welches nur einen Landesverband in NRW nannte, ein Dokument unseres Landesverbandes NRW; und zwar eine „vorgeschriebene Erklärung des Landesverbandes NRW“. Dazu sagte Geil, dass er sich darunter etwas anderes vorgestellt habe, und es sei „um so bedauerlicher, dass dem Ausschuss dieses Schreiben nicht einmal vorlag.“
Aus NRW ging am 21.01.2009 eine Zusammenfassung und Niederschrift der Ergebnisse des dritten Landesparteitages der PARTEI ans Landeswahlamt in Nordrhein-Westfalen. Zum Inhalt hatte diese E-Mail den am 17.01.2009 neu gewählten Vorstand des Landesverbandes NRW sowie die Anzeige zur Änderung der Landessatzung, dass der Sitz des Landesverbandes NRW nun in Krefeld sei. Was mit dieser E-Mail allerdings im weiteren Verlauf seitens des Landeswahlamtes geschah, wissen wir nicht.
Wieso dem Ausschuss überhaupt ein für die Sitzung nicht relevantes Dokument vorlag, ist uns – wieder einmal – rätselhaft. Und gerade, warum die Ausschuss-Mitglieder es nicht eingesehen haben oder Einsicht in das Dokument verlangt haben – das verstehen wir auch nicht. Es muss ein unbeirrbarer Glaube in die Arbeit des Bundeswahlleiters sein. Oder aber, nach den Ausführungen Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (im Bild oben rechts) zufolge, wie sie sich in beiden Ausschuss-Sitzungen gab, interessierte es sie, wie auch andere nicht, was für Material in Gebrauch ist, um Parteien zur Wahl zu- oder nicht zuzulassen.
Und so etwas entscheidet in unserer Demokratie über Wahl oder Nichtwahl.
Wir wollen das FAX!
Chefjustitiar Tim C. Werner fordert eine dritte Sitzung des Bundeswahlausschusses. |
Wir fordern weiterhin die Herausgabe des Faxes von Bundeswahlleiter Roderich Egeler. Wir möchten gerne verifizieren, woher es kommt, wer es verschickt oder weitergeleitet hat. Lückenlose Aufklärung sollte nun oberstes Gebot sein. Schon deshalb, damit so etwas nicht nochmals passiert.
Zur Wiedergutmachung hat unser Chefjustitiar, Tim C. Werner, bereits eine Pressemitteilung am heutigen Tag herausgegeben, Text:
„Der Bundeswahlausschuss muss nach den Fehlern vom 17. Juli 2009 und 6. August 2009 zu einer außerordentlichen dritten Sitzung zusammentreten.“
Und, um Tim C. Werner nochmals zu zitieren, sagte er in der zweiten Sitzung des Bundeswahlausschusses, dass noch nicht viel Glas zerschlagen sei; noch hätte der Ausschuss die Möglichkeit, sich zu revidieren und sich zur Demokratie zu bekennen.
Die Chance geben wir der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratie gerne.
In einer dritten Sitzung des Bundeswahlausschusses.
Es braut sich was zusammen in diesem Land, soviel, dass derzeit nicht klar ist, ob der Termin bzw. die Bundestagswahl überhaupt am 27.09. stattfinden darf oder, im mindesten, wiederholt werden muss.
Der eine Landesverband
Am 06.08. fand die zweite Sitzung des Bundeswahlausschusses in Berlin statt (Teil 1 und Teil 2 auf YouTube). In dieser Sitzung wurden die Beschwerden für die Zurückweisung von Landeslistenwahlvorschlägen durch die Landeswahlausschüsse behandelt, somit auch von der PARTEI. Denn die Landesliste, mit 16 Landeslistenbewerbern, wurde am 31.07. in Hamburg durch den Landeswahlausschuss abgelehnt.
Bundeswahlleiter Roderich Egeler bei der erneuten Beschädigung der Demokratie. |
Zu Beginn der Sitzung in Berlin betonte Bundeswahlleiter Roderich Egeler, dass es in dieser zweiten Sitzung nicht um Entscheidungen der ersten Sitzung am 17.07. ginge. Wir sahen und sehen das ganz anders: die Entscheidung vom 17.07. bezog sich auf eine mangelnde Organisationsstruktur unserer Partei. Laut Begründung des Bundeswahlleiters, welches uns als Schreiben vorliegt, heißt es, wir hätten am 04.02.2009 ein Fax ans Bundeswahlamt geschickt. Jede Partei, die an einer Bundestagswahl teilnehmen will, muss eine Beteiligungsanzeige einreichen, was unser Chefjurist, Tim C. Werner, am 04.02.2009 erledigte; wie diese Beteiligungsanzeige auszusehen hat, besagt §18 Abs. 2 BWG. Laut Bundeswahlleiter Roderich Egeler lag ihm aber ein Fax vor, das besagt, dass wir nur einen (1!) Landesverband in NRW hätten, 2005 aber noch sieben gehabt hätten.
Dazu stellen wir fest:
- Wir haben neun (9!) Landesverbände im Bundesgebiet! Dies sagte unser Bundesschatzmeister vor der ersten Sitzung des Bundeswahlausschusses am 17.07. Von dieser Tatsache nahm der Bundeswahlausschuss keine Notiz, er beharrte weiterhin auf die Nennung eines einzigen Landesverbandes in einem Fax, welches wir am 04.02.2009 an das Bundeswahlamt gesendet haben sollen.
- Wieso sollten wir ein Fax an das Bundeswahlamt senden, welches tatsachenwidrig besagt, wir hätten nur einen Landesverband in NRW, wenn wir bundesweit über 8000 Unterschriften gesammelt haben, um an der Bundestagswahl teilzunehmen?
- Dieses Fax als Beiligungsanzeige vom 04.02.2009 haben wir nie versendet! Es hat dieses vom Bundeswahlleiter zitierte Fax niemals das Büro unseres Chefjustitiars, Tim C. Werner, verlassen.
Woher kommt dieses Fax?
Chefjustitiar Tim C. Werner (links) und Beschwerdeführer Markus Klimke (rechts): Wo ist das Fax, Herr Egeler? |
Wir haben darauf in der zweiten Sitzung am 06.08. in Berlin Antwort haben wollen, erhielten aber keine; es sei nicht Gegenstand dieser Sitzung, die Entscheidungen der ersten Sitzung revidieren zu müssen, nein, so Egeler, könne der Ausschuss das auch gar nicht. Parteienrechtler wie Prof. Martin Morlok aus Düsseldorf hingegen sagen, dass der Ausschuss am 06.08. in seiner zweiten Sitzung nicht nur das Recht, sondern die Pflicht gehabt hätte, den Beschluss vom 17.07. aufzuheben. Hingegen aber verteidigt Ausschussmitglied Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) die Entscheidung vom 17.07. mit Aussagen wie, dass Herr Gravius, unser Bundesschatzmeister, vor dem Ausschuss am 17.07. „die Unsicherheit des Bundeswahlausschusses“ mehrte. Auf Anfrage, dass Frau Sonntag-Wolgast nach der Sitzung am 17.07. der Presse mitteilte, dass im Zweifel für den Antragsteller, also die Partei, zu entscheiden sei, reagierte sie äußerst ungehalten und vertrat plötzlich die Meinung, sie hätte gesagt, dass unser Bundesschatzmeister sich zu unsicher war; nicht aber der Ausschuss.
Hartmut Geil (Grüne, links) und Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD, rechts): Moderne Terroristen? |
Die Arroganz von Frau Sonntag-Wolgast lässt mithin keinen Zweifel, dass sie völlig inkompetent für ein solch hohes Amt in diesem Land ist, zumal die Frage bezüglich des fehlenden Faxes, wie sie fortführte, ja am 17.07. hätte geklärt werden können; ein Fax, das wir, dreimal wiederholend, nie verschickt haben und ganz selbstverständlich unseren Vertreter vor Ort am 17.07. irritierte, ja, wie Norbert Gravius es sagte, ihn entsetzte. Auf Anfrage des Spiegel-Autors Dietmar Hipp an mehrere Ausschussmitglieder, so schrieb Hipp in einem Kommentar im Spiegel, hätten sie dieses Fax nie zu Gesicht bekommen. Sonntag-Wolgasts Ausschuss-Kollege, Hartmut Geil, fordert mittlerweile sogar die Abschaffung des Zulassungsverfahrens für Parteien in Deutschland, da es keine griffigen Kriterien gäbe für das Zulassungsverfahren. Das sagt, wohlgemerkt, ein Jurist; einer, der ganz sicher nicht den §2 Abs. 1 des Parteiengesetzes (PartG) kennt. Das beschreibt ausdrücklich, welche Kriterien an eine Partei im Zulassungsverfahren gestellt sind. Und sämtliche dieser Kriterien erfüllen wir. Nur nicht halt für den Bundeswahlausschuss, die auf Basis eines Faxes entscheiden, dass sie nie zuvor sahen. Wir übrigens auch nicht, nicht einmal auf Anfrage.
Bundestagswahl muss wiederholt werden
Laut Parteienrechtler Prof. Martin Morlok muss die Bundestagswahl wiederholt werden, mithin entsendet die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Wahlbeobachter nach Deutschland, und eigentlich, so Martin Sonneborn, wollen wir lieber die Blauhelme in diesem Land. Das sind die ersten Schritte in unserer lupenreinen Demokratie auf dem Weg in eine Demokratieform, die sich keiner wünschen mag – sich aber abzeichnet. Wie es sein kann, dass ein mangelnd bis nicht informierter Ausschuss über das Fundament einer Demokratie, das Wahlrecht, entscheidet, ist uns persönlich völlig schleierhaft. Und wie der Bundeswahlleiter zu der Einschätzung kommt, die Entscheidungen des Ausschusses nach wie vor zu verteidigen, ist uns ebenfalls rätselhaft.
TITANIC-Chefredakteur Leo Fischer (links) und Bundesvorsitzender Martin Sonneborn (rechts) bei der Verteidigung der Demokratie. |
Es wird wahrscheinlich so sein, dass, wie unser Bundesvorsitzender es mal in einem Interview erläuterte, die Politik zur Satire wurde; und deshalb gingen wir in die Politik. Und natürlich, wie es unser Bundesvorsitzender in der zweiten Ausschuss-Sitzung sagte, sind wir mittlerweile eine Plattform für Nicht- und Protestwähler, für viele in dieser unserer lupenreinen Demokratie, die von der Politik enttäuscht sind. Und an dieser Stelle sollten sich Bundeswahlausschuss, die etablierten Parteien und die Bundesregierung darüber Gedanken machen – und, wie Bundesvorsitzender Sonneborn es sagte, als Denksportaufgabe betrachten – wieviel es braucht, um einem Wähler seine Entscheidungs- und Wahlfreiheit zu nehmen, um dadurch Wahlen zu manipulieren.
Ein verfassungswiderrechtlich agierender Bundeswahlausschuss ist auf jeden Fall ein Anfang.