Der Senat hat im Januar eine Verordnung abgesegnet, die Prostitution im Sperrgebiet St. Georg noch verbotener macht als vorher schon – bereits die „Kontaktaufnahme mit Personen zur Verabredung von sexuellen Handlungen gegen Entgeld“ kann ein Bußgeld von 5.000 € nach sich ziehen.
„Genialer Schachzug!“, sagen die einen (Innensenator Neumann, SPD), „Humbug und Augenwischerei!“ sagen andere (alle). Die PARTEI wollte es genau wissen und hat auf St. Georg nachgeforscht:
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